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Standorte der Erbenermittlung Emrich GmbH in Deutschland
 

Berufsbild

Um Erbenermittlung in Deutschland zu betreiben, genügt die Anmeldung des Gewerbes. Dies ist ein Ausfluß der Berufsfreiheit in Deutschland, die unser Grundgesetz garantiert. Ein Ausbildungsberuf Erbenermittler existiert nicht. Artikel 14 Grundgesetz gewährleistet das Erbrecht. Dies wurde im 5. Buch unseres BGB näher beschrieben.

Erfolgreich lässt sich dieser Beruf nur ausüben, so im Rahmen des Berufs und Unternehmens qualifizierte Kenntnisse der Genealogie und des nationalen und internationalen Erbrechts, Liegenschaftsrechts, Steuerrechts und des Rechts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vorhanden sind. Hier haben Sie in uns einen hoch qualifizierten Ansprechpartner, der in seinem Team weit über 50% Mitarbeiter mit Hochschulabschluß beschäftigt.

Den Beruf gibt es auch im Ausland seit mehr als hundert Jahren. Auswanderungswellen und Vertreibungen während der Weltkriege sind beispielhaft für historische Ereignisse, die familiäre Verbindungen haben abbrechen lassen. Nachforschungen in solch komplizierten Fällen setzen fundierte Kenntnisse voraus, die wir haben. Der Beruf des Erbenermittlers hat sich aus diesem Bedarf heraus entwickelt.

Da Erbengemeinschaften nur geschlossen auftreten dürfen, müssen Erbenermittler fehlende Mitglieder einer Erbengemeinschaft erst einmal finden. Heute werden Erbenermittler in vielen Fällen direkt vom Nachlassgericht oder dem Nachlasspfleger eingeschaltet. Dabei gibt es die Amtsermittlungspflicht nur in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen.

Ob dieser Beruf, ähnlich wie der Immobilienberuf, in den nächsten Jahren auch an Fachhochschulen oder Hochschulen unterrichtet wird, hängt davon ab, ob sich Dozenten finden, die bereit sind, zu lehren.
 
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