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Standorte der Erbenermittlung Emrich GmbH in Deutschland
 

FAQ

1. Wer erbt, wenn der Verstorbene kein Testament gemacht hat?

Die gesetzliche Erbfolge wird in Deutschland in den §§ 1922 ff. BGB geregelt. Danach gibt es Erben in Ordnungen, dabei wird die höhere durch die niedrigere ausgeschlossen. So der Erblasser nicht in Deutschland verstorben ist, gilt das Recht seines Sterbeortes. Da dieses sich von Land zu Land – wie auch in jedem US-Bundesstaat– unterscheidet wenden Sie sich am besten an den zuständigen Fallbearbeiter, um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten.

2. Bis wann muß ich meinen Anspruch auf das Erbe anmelden?

In Deutschland beträgt die Frist für die Anmeldung Ihres Anspruchs 30 Jahre.

3. Neben Ihrem Unternehmen hat sich noch eine andere Firma an mich gewandt. Wie soll ich mich verhalten?

In diesem Fall sollten Sie auf keinen Fall ohne Rücksprache mit uns einen Vertrag unterzeichnen. Nicht alle Unternehmen in diesem Bereich arbeiten seriös. Wir glauben, dass wir am besten in der Lage sind, Ihre Interessen zu vertreten. Wenn sich ein anderer an Sie wendet, lassen Sie uns dies bitte wissen, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.

4. Warum geben Sie mir nicht alle Informationen, die Sie haben, sofort?

Zunächst können wir Ihnen nur den Namen des Erblassers geben. Denn wir halten uns an viele verschiedene Datenschutzgesetze. Im übrigen ist es unser Firmengrundsatz, dass wir mehr als den Namen des Verstorbenen erst offen legen, wenn alle Erben unseren Vertrag unterzeichnet haben.

5. Wie lange dauert es, bis das Erbe auf meinem Konto ist?

Das ist unmöglich, genau vorherzusagen, wie lange dies dauert. In der Regel dauert es mindestens 9 Monate ab dem Beginn unserer Recherchen. Allerdings sind die Erbfälle genauso unterschiedlich wie die Menschen. Damit kann es gelegentlich deutlich schneller aber ebenso langsamer sein, bis wir Ihren Fall abschließen.

6. Wann kann ich bei Ihnen vorbeikommen, um den Erbfall persönlich zu besprechen?

Nach Absprache freuen wir uns Sie jederzeit persönlich zu sehen. Erben Ermittlung Emrich GmbH begrüßt Sie nach vorheriger Terminabsprache im Berliner Büro oder einem unserer vielen anderen Büros zu einer Besprechung Ihres Erbfalls. Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
 
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