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Standorte der Erbenermittlung Emrich GmbH in Deutschland
 

Honorar

Das mit dem Erbanwärter vereinbarte Erfolgshonorar richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der von uns durchgeführten Ermittlungen und berücksichtigt auch die Einschaltung von Korrespondenten im Ausland. Es enthält alle uns durch die Erbenermittlung entstehenden Kosten und Auslagen, einschließlich der Rechtsanwalts- und Notarkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Nur bei kleinen Nachlasssummen erhöht sich das Honorar um eine Pauschale.

Nachlassgerichten und Nachlasspflegern entstehen durch die Zusammenarbeit mit uns selbstverständlich keinerlei Kosten und Gebühren.

In der Regel - Abweichungen sind je nach Umfang und Schwierigkeit der Ermittlungen möglich - werden folgende Honorarvereinbarungen mit den Erbanwärtern, bezogen auf deren Erbanteil, abgeschlossen:

Nachlasswert bis Euro 20.000,-- = Honorar 25 - 33 1/3 % zuzüglich MWSt.
und eine Pauschale/Nachlass in Höhe von 1.200 Euro
Nachlasswert bis Euro 50.000,-- = Honorar 25 - 33 1/3 % zuzüglich MWSt.
Nachlasswert bis Euro 500.000,-- = Honorar 20 bis 25 % zuzüglich MwSt.
Nachlasswert ab Euro 500.000,-- = Honorar 10 - 20 % zuzüglich MwSt.
Selbstverständlich hat der Erbanwärter keinerlei Vorauszahlungen zu leisten. Das vereinbarte Honorar wird bei Auszahlung des auf ihn entfallenden Erbanteiles fällig.

Hervorzuheben ist, dass das uns zu zahlende Honorar bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit anerkannt ist und somit ein Teil des zu zahlenden Honorars durch die gesparte Erbschaftsteuer "finanziert" wird.
 
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