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HonorarDas mit dem Erbanwärter vereinbarte Erfolgshonorar richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der von uns durchgeführten Ermittlungen und berücksichtigt auch die Einschaltung von Korrespondenten im Ausland. Es enthält alle uns durch die Erbenermittlung entstehenden Kosten und Auslagen, einschließlich der Rechtsanwalts- und Notarkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Nur bei kleinen Nachlasssummen erhöht sich das Honorar um eine Pauschale.Nachlassgerichten und Nachlasspflegern entstehen durch die Zusammenarbeit mit uns selbstverständlich keinerlei Kosten und Gebühren. In der Regel - Abweichungen sind je nach Umfang und Schwierigkeit der Ermittlungen möglich - werden folgende Honorarvereinbarungen mit den Erbanwärtern, bezogen auf deren Erbanteil, abgeschlossen:
Hervorzuheben ist, dass das uns zu zahlende Honorar bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit anerkannt ist und somit ein Teil des zu zahlenden Honorars durch die gesparte Erbschaftsteuer "finanziert" wird. |
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