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RechtspflegerDie Arbeit der Rechtspfleger wird immer schwieriger. Mit weniger Personal müssen sie höhere Fallzahlen bearbeiten. Hier können wir helfen, die Aktenberge zu reduzieren.Viele Rechtspfleger delegieren die Erbenermittlung an uns. Die Rechtspfleger erteilen dem Nachlasspfleger nur noch die sogenannte Bestallung für die Vermögenssorge. Wir arbeiten für die Rechtspfleger und den Nachlass kostenfrei. Nur im Erfolgsfall schließen wir mit den Erben einen Vertrag, der uns einen Teil des Erbes als Honorar sichert. Die Honorarhöhe ist degressiv gestaffelt. Dadurch können wir ab einer Nachlasshöhe von 10.000 Euro wirtschaftlich arbeiten. Nach spätestens drei Monaten erhalten Sie einen Zwischenbericht. Häufig haben wir wenige Monate später die Grundlage für einen Erbscheinsantrag. Nur bei einem Teil unserer Fälle vergehen allerdings auch weitere Monate, bis wir die letzten Urkunden beschaffen können. Dieses Tempo gründet sich auf die heute bereits nahezu flächendeckende Organisation und die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter. Testen Sie uns! E-Mail |
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